Ferienwohnung Hullekusch
- Entspannen im Kulturland Höxter

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - „Ferienwohnung Hullekusch“

Vermieter: Gabriela Maienhöfer-Wenzel und Robert Wenzel,
Grundweg 2, 34439 Willebadessen, Telefon 05644 946152

1. Anreise / Abreise

Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Die Abreise muss am
Abreisetag bis spätestens 10.30 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 60
Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Andere An- und Abreisezeiten
können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Die Schlüsselübergabe erfolgt persönlich
durch den Vermieter oder einen Stellvertreter. Sollte der Mieter* am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht
erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter
als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine
(anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

2. Sonderwünsche und Nebenabreden

sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
Es sind generell keine Haustiere erlaubt. Beide Wohnungen sind Nichtraucherwohnungen.

3. Bezahlung

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine
Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen
nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird
30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Bei kurzfristiger Buchung ist der Betrag
bis 14 Tage nach Erhalt der Rechnung vollständig zu überweisen oder bei Ankunft in bar zu
entrichten. Es wird kein Kartenlesegerät vorgehalten.
Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die
Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben. Die Energiekosten
Für Waschmaschine und Trockner werden mit einem Münzautomaten mit jeweils 1,00€ abgerechnet.

4. Rücktritt

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des
Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
• vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 121. Tag
vor Mietbeginn keine Entschädigung
• vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn Höhe der Anzahlung
• vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises
• vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises

Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen.
Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge
werden verrechnet. Bei Eintreten einer Pandemie und darauf beruhende Gesetzesänderungen, wie
z.B. Coronaschutzverordnung, kann davon abgewichen werden.
Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen
gestellt werden. Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr fällig werden. Eine schriftliche
Benachrichtigung genügt. 

5. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und
Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am
Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies
unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei dem Vermieter
gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur
Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind
ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen
des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz
ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen
seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in
die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den
Küchenschränken zu lagern.
Alles weitere ist in der Hausordnung geregelt, die in der vor Ort ausliegenden Info Mappe einzusehen
ist.

6. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes
durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht
gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände
wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und
örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies
möglich ist) behilflich.
Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiele/Spielzeuge- und
Sportgeräte ist ausgeschlossen.
Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Gegenstände ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der
Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige
Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
Das Ferienhaus ist von der Initiative: “zu Hause sicher“ zertifiziert. Wird entgegen der Anweisung
z.B. das Fenster im Erdgeschoss in Abwesenheit der Mieter auf „Kipp“ gestellt, helfen die
eingebauten Sicherheitselemente nicht und möglicher weise kommt die Versicherung nicht für die
entstandenen Schäden auf.

7. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die
100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der
Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig
sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame
Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem
Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das zuständige Gericht am Wohnort des
Vermieters.


*aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf eine gendersensible Ausformulierung der
AGBs

 
 
 
 
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